Da die Gemeinde Dranske als staatlich anerkannter Erholungsort eingestuft wurde, ist jeder ortsfremde Gast kurabgabepflichtig. Die genauen Bestimmungen dazu als auch die Höhe der zu entrichtenden Kurabgabe können Sie der gültigen Kurabgabesatzung der Gemeinde Dranske entnehmen.
Gegen Vorlage Ihrer gültigen Kurkarte erhalten Sie ausschließlich im Fremdenverkehrsamt Dranske z.B.
5 % Rabatt auf :
Mit Ihrer gültigen Kurkarte können Sie auch die Einrichtungen der Gemeinde Dranske z.B. Bibliothek, Veranstaltungen und Kinderprogramme des Fremdenverkehrsamtes Dranske, alle Strände im Gemeindebereich und die gemeindlichen Parkplätze ( außer Großparkplatz Nonnevitz und am Schiffsanleger vor dem Strandhotel ) kostenlos besuchen bzw. nutzen.
Bitte informieren Sie sich auch über die aktuellen Veranstaltungen bei uns im Fremdenverkehrsamt Dranske oder auch auf unserer Website.